Eine Kaution ist eine Leistung zur Sicherheit des Vermieters, hier wird oft auch von Mietkaution gesprochen. Sie ist ähnlich wie eine Bürgschaft. Falls der Mieter irgendetwas in der Wohnung beschädigt oder dem Mietzins nicht nachkommt, hat der Vermieter mit der Kaution eine Sicherheit. Allerdings darf der Vermieter sie nur verlangen, wenn sie auch mietvertraglich vereinbart wurde.
Laut § 551 BGB darf die Kaution nicht mehr als drei Monatsmieten betragen. Sollte eine höhere Kaution zu leisten sein, so muss der Mieter lediglich nur 3 Monatsmieten bezahlen. Die Kaution wird auch nur von der Nettomiete ohne Nebenkosten angesetzt. Wenn der Mieter verlangt Auskunft über die Kaution zu bekommen, so muss der Vermieter diese erteilen über Höhe der gegenwärtigen Kaution aber auch über den Verbleib also, wie der Vermieter die Kaution angelegt hat. Verlangt der Mieter einen Beleg darüber, so hat der Vermieter diesen vorzulegen.
Die Mietkaution darf aufkeinefall gegen etwaige Mietforderungen aufgerechnet werden sie dient als Sicherheitsleistung.
Wenn sie die Kaution Bar bezahlen, dann lassen sie es sich auf jeden Fall von ihrem Vermieter quittieren. Bei einer Banküberweisung haben sie ja als Quittung den Kontoauszug.
Kann ein Mieter die Kaution nicht auf einmal bezahlen, so hat er das Recht die Kaution in 3 Monatsraten zu bezahlen, beginnend mit dem Mietverhältnis, andere Regelungen z.b. der Mieter muss alles auf einmal Bezahlen sind unwirksam.
Der Vermieter muss unverzüglich nach erhalt des Geldes bei einem Kreditinstitut anlegen. Die Kaution muss so angelegt sein das Sie Zinsen bringt und zwar bei dem Bankinstitut, was die besten Konditionen hat. Hierüber können sie einen Nachweis anfordern bei ihrem Vermieter.
Anspruch auf Auszahlung der Kaution hat der Mieter erst, wenn er auszieht. Wenn die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand ist und die Nebenkosten abgerechnet sind und es keine Probleme gibt hat der Vermieter die Kaution in Kürze auszuzahlen. Entgegen der Meinungen das der Vermieter sich bis zu 3 Monate mit der Rückzahlung der Kaution zeit lassen kann sind vom Gesetz her unwirksam. Es sei denn, der Vermieter kann wegen einer fehlenden Nebenkosten Abrechnung die zurückzuzahlende Kaution nicht berechnen.
Falls sie einmal Probleme mit der Kaution, wegen der Kautionshöhe oder aber mit der Rückzahlung der Kaution haben, dann können sie sich z.b. an den Mieterschutzbund wenden oder aber wenn sie eine Rechtschutz haben einen Anwalt konsultieren.