Wie viele andere werden vielleicht auch sie schon entschieden haben, wohin die Reisei in diesem Jahr geht.

Hierbei möchte ich sie auf grundlegende Dinge hinweisen, die Ihnen bei der Buchung bzw. vor Antritt ihres Urlaubs bekannt sein sollten. Dies sind ihre Rechte und Pflichten sowie die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters. Sie erfahren weiterhin, was bei Mängeln und Unstimmigkeiten am Urlaubsort zu tun ist. Überbuchte Hotels, verschmutzte Strände, Bausstellenlärm und mangelhaftes Essen sind selbst im Zeitalter des Massentourismus noch immer die Ausnahme. Eine Garantie für einen gelungenen Urlaub gibt es jedoch nicht.

 

Haben sich die kostbaren Wochen des Jahres im Nachhinein  erst mal als Reinfall erwiesen, hilft in der Regel kein Heulen und Zähneknirschen mehr. Das muss auch so manch einer feststellen, der glaubt, sein vermeintliches Recht vor dem Kadi wieder einklagen zu können. Allein entscheidend über Erfolg oder Mißerfolg einer ausseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter, der die Leistung anders als versprochen oder nur mangelfaft erbracht hat, ist das Wissen um die beiderseitigen Rechte und Pflichten sowie das richtige Vorgehen zum richtigen Zeitpunkt.Gerade in diesem Fall ist das Kleingedruckte im Katalog von Bedeutung, aber kaum ausreichend um sich auch richtig zu verhalten.

Zunächst ist einmal wichtig mit wem man es bei der Buchung zu tun hat. Vorallen Dingen gilt es den Unterschied zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler zu kennen.
Geht man z.b. in ein Reisebüro, so hat man es meist mit einem Vermittler zu tun. Dessen Aufgabe ist es z.b., Flugtickets,Hotelzimmer oder Schiffspassagen zu vermitteln.Damit stellt das Reisebüro lediglich eine Vertragsbeziehung zur Fluggesellschaft, zum Hotelier oder zur Reederei her. Eine eigene Reiseleitung wird jedoch nicht erbracht, es nimmt lediglich die Abwicklung vor. Vertragspartner ist also immer der jenige, der die Leistung erbringt.

Natürlich vermittelt das Reisebüro auch Pauschalreisen eines Reiseveranstalters, dessen Haftung allerdings weitreichender ist. Reiseveranstalter ist der jenige der ein Gesamtheit von Reiseleistungen aus einer Hand erbringt. Der Reisende muss sich im Grunde keine Gedanken darüber machen, mit wem er es zum Beispiel bei einer 14 tägigen Pauschalreise nach Mallorca zu tun hat.Bei beanstandungen hat allein der Veranstalter den Kopf hinzuhalten und ist für den Reisenden der alleinige Ansprech- und Vertragspartner.

Schadensersatz oder Minderungsansprüche können somit nur an den Veranstalter oder seinen Vertreter, in der Regel der Reiseleiter, gerichtet werden. Wer Reiseveranstalter ist, ergibt sich meist aus dem Prospekt. Prinzipiell ist der Reiseveranstalter verpflichtet, für eine mangelfreien Ablauf der Reise zu sorgen.