Kampfhunde werden Pitbull, Bullterrier und Staffordterrier genannt und auch die Züchtungen untereinander dieser Arten. Die wohl als die gefährlichsten Kampfhunde mit einem hohen aggressionspotenzial sind Doge Argentine, Mastiff, Rottweiler und viele mehr. Im gesamten Bundesgebiet ist die Haltung und die Zucht und die Einfuhr der genannten Kampfhunde verboten. Da es aber von Bundesland zu Bundesland andere Gesetze gibt, könnte es sein das man in Hamburg ein Kampfhund halten könnte und in Dresden nicht.
Folgend eine Liste der gefährlichen Hunderassen:
* Alano
* American Bulldog
* Bullmastiff
* Cane Corso
* Dogo Argentino
* Doge de Bordeaux
* Fila Brasileiro
* Mastiff
* Mastin Espanol
* Mastino Napoleon
* Pitbull Bandog
* Perro de Presa Canario
* Perro de Presa Mallorcin
* Tosa Inu
Hier nun eine kleine Größentabelle der Kampfhunde:
Schulterhöhe Gewicht
- Bullterrier \t 42-48 cm 24-32 kg
- American Staffordshire Terrier \t43-48 cm \t18-23 kg
- Pitbull Terrier \t 46-56 cm \t 23-26 kg
Früher waren diese Hunde nur für die Volksbelustigung da das heißt man hat sie an Hundekämpfen teilnehmen lassen, welche dem Besitzer eine Menge Geld einbrachte oder auch nicht wenn der Hund verloren hatte. Mittlerweile sind solche Hundekämpfe in den meisten Ländern verboten, doch leider gibt es noch ein paar Ausnahmen.
Man sagte immer, dass Kampfhunde ein Zuhälterhund wäre.
Mit diesem Vorurteil wird dem Schmuddelhund der Schmuddelmensch zugeordnet. Der Staffordshire Bullterrier ist in England einer der beliebtesten Familienhunde, und Amerika Stafforshire Terrier und Pitbulls werden in den USA gern als Farmhunde gehalten. Bevor das Interesse der Öffentlichkeit auf die Kampfhunderassen gelenkt wurde, waren sie in Deutschland weitgehend unbekannt und wurden nur von wenigen Liebhabern gezüchtet. Erst ihr Ruf als schmerzunempfindliche aggressive Kampfmaschinen machte sie für Menschen am Rande und jenseits der Grenze zur Kriminalität interessant. Und schlechter Umgang verdirbt den Hund.
Eigentlich sind diese Hunde ja friedlich. Normalerweise fallen sie nicht irgendjemand auf der Straße einfach so an, sondern eher passieren Unfälle mit Hundebissen in der eigenen Familie. Also, wenn z.b. ein Fremder zu Besuch kommt, in das Reich des Hundes, das er bewacht usw.! Draußen, wenn man von einem Kampfhund angegriffen wird, sollte man die Ruhe bewahren und laut schreiend mit den Armen wedelnd das weite suchen.
"Es ist nicht erfunden, dass verängstigte Mütter ihre Kinder nehmen und auf die andere Straßenseite rennen, wenn ihnen ein Kampfhund entgegenkommt." Und dass solche Tiere nichts bei öffentlichen Veranstaltungen, auf Spiel- und Sportplätzen zu suchen hätten, wolle doch niemand ernsthaft bestreiten.
Die Bundesregierung hat zum Schutz der Bürger Gesetze und Hundeverordnungen verabschiedet. Wer sich einen Kampfhund halten will, braucht dafür eine Erlaubnis und muss mit dem Tier ein Wesenstest machen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
* Der Halter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
* Der Halter muss zuverlässig sein (Vorlage eines Führungszeugnisses).
* Der Hund darf keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz darstellen (Vorlage eines Sachverständigengutachtens).
Wer sich dennoch ohne Erlaubnis einen solchen Kampfhund hält macht sich strafbar und dies kann mit bis zu 10000 Euro Bußgeld geahndet werden.