Wer einen Bratwurststand oder eine Frittenbude oder aber auch ein Fast Food Unternehmen eröffnen möchte, muss einige rechtliche Vorschriften beachten, an die sie sich halten müssen bevor sie eröffnen können. Rechtlich gesehen gibt es einiges woran Sie denken müssen oder was Sie vorher unbedingt wissen müssen.


Machen Sie ein Fast Food Restaurant oder eine Imbissbude auf Müssen bevor sie sich das Gewerbe anmelden eine Gaststättenerlaubnis besorgen. Vorher können Sie auf keinen Fall ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wenn Sie Ihr Gewerbe dann angemeldet haben, werden sie automatisch von Ihrem Amt beim Finanzamt gemeldet, beim Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt sowie bei der Berufsgenossenschaft. Des Weiteren werden Sie auch Mitglied bei IHK, was auch automatisch geschieht.

Laut Paragraf 1 Gaststättengesetz brauchen sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) wenn sie in ihrem Imbiss Getränke verkaufen alkoholische oder aber wenn sie essen verkaufen, was bei ihnen am Stand gegessen wird. Sobald die Leute vor Ort essen oder trinken also bei ihnen an Stehtischen oder Sitzgelegenheiten oder am Stand selber (Tresen), dann benötigen sie die Konzession. Hierbei gibt es natürlich Ausnahmen, wenn sie nur anti alkoholische Getränken verkaufen und wenn die Leute bei ihnen das Essen nur kaufen und mitnehmen und nicht vor Ort verzehren. In diesem Fall benötigen Sie keine Konzession, sondern nur ein Reisegewerbe. Bleibt ihr Stand für längere Zeit an einem Ort, dann brauchen sie nur eine Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie sich nicht ganz so sicher sind, ob sie jetzt für Ihren Betrieb eine Konzession brauchen, können sie zu ihrem örtlichen Gewerbeamt gehen und sich beraten lassen oder bei der IHK.

Eine Gaststättenerlaubnis ist auch nicht kostenlos, sondern kostet je nach Größe z.b. Kiosk liegt bei 500 Euro oder aber bis zu Fast Food Restaurant einige Tausend Euro.

Natürlich gibt es auch einige Voraussetzungen um die Gaststättenerlaubnis zu bekommen. Man muss zuverlässig und fachlich Kompetent sein und natürlich die Räume, wo der Imbiss ist, vorweisen können.

Es gibt natürlich auch noch mehr Vorschriften z.b, wenn sie Personal einstellen, was sie da alles beachten müssen oder aber auch die Mülltrennung und Entsorgung und dann wäre da noch der Jugendschutz und der Nichtraucherschutz. Also wie sie sehen, gibt es da einige Vorschriften. Deshalb ist es besser, wenn man sich dahin gehend von fachlich kompetenten Leuten beraten lässt wie z.b schon gesagt vom Gewerbeamt oder IHK. Aber es gibt auch Seminar für existenzgründer in dieser Branche die man besuchen kann um sich sein nötiges fehlendes know how zu holen. Und dann kann der Gewerbeeröffnung nix mehr im Weg stehen.