Das Sorgerecht für ledige Väter wurde endlich durch den Obersten Gerichtshof in Straßburg gestärkt. Ein lediger Vater aus Pulheim bekam nach jahrelangem Kampf das Recht bei der Erziehung seiner Tochter mitzuwirken. Laut der europäischen Menschenrechtskonvention verstößt es gegen das Diskriminierungsverbot, wenn der ledige Vater das Sorgerecht nur bekommt, wenn die Mutter zustimmt. Demnach muss die deutsche Regelung nun schleunigst überdacht werden.
Im Paragrafen 1626a steht es bis jetzt drin, dass unverheiratete Väter nach einer Trennung, ohne die Zustimmung der Mutter das Sorgerecht nicht bekommen. Somit wird der unverheiratete Vater nur auf Unterhaltszahlungen und die Samenspende reduziert. In der Vergangenheit wurde schon von vielen Vätern geklagt sogar bis in letzte Instanzen, doch die unverheirateten Väter hatten bisher immer verloren und den auch den Mut verloren. Doch ein Vater aus Pulheim zog dann einfach nach jahrelangem Kampf vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Hier nun das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg:
Die deutsche Regelung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, Artikel 14, der europäischen Menschenrechtskonvention und gegen das Recht auf Achtung,des Familien und Privatlebens der in Artikel 8 steht. Als der Vater vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, dann hätte man ihn nicht einfach damit abweisen dürfen, dass die Entscheidung gegen den Willen der Mutter nicht gut für das Kind sei. Ab dem Datum des Urteils vom Europäischen Gerichtshof in Straßburg hat die Bundesregierung nur 3 Monate Zeit gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.
Der Verein "Väteraufbruch" schätzt, dass von dem Straßburger Urteil in Deutschland 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sind.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Rechte unverheirateter Männer gestärkt werden durch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Endlich verschließt man nicht mehr die Augen vor den Anliegen der ledigen Väter. Sie meinte weiterhin, dass Väter auch ohne vorherige Zustimmung der Mutter ein Recht auf Sorgerecht haben müssen.
In fast allen europäischen Mitgliedsstaaten gibt es schon lange ein gemeinsames Sorgerecht auch für unverheiratete Väter.Außer in bei uns, in der Schweiz, in Österreich und in Lichtenstein hinkt man damit etwas hinterher.
Doch nun ist die Bundesregierung in Zugzwang den, wenn ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof gesprochen wird, dann muss es auch umgesetzt werden. Also liebe unverheiratete Väter nur noch ein bisschen Geduld und dann wird es einem Gesetzes Entwurf geben nachdem dann alle die eine Vaterschaft anerkannt haben auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Ich hatte die Hoffnung daran nie aufgegeben und werde es auch nicht.