Das Grundgesetz für die BRD hat wie jede moderne Verfassung das Ziel, die Staatsgewalt in gesetzmäßig festgelegten Bahnenzu lenken und zu kontrolieren.

Es will die Rechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat garantieren. Das Grundgesetz berührt daher jeden Bürger unmittelbar. Der Text des Grundgesetzes ist in elf Abschnitte gegliedert. Am Anfang stehen die Grundrechte. Dadurch haben die Väter des Grundgesetzes den Rechten und Pflichten des Bürgers höschste Bedeutung gegeben.
Je umfassender die jedem Bürger zustehenden Grundrechte sind und je wirksamer der Schutz dieser Grundrechte in einer Verfassung gestaltet ist, desto grösser ist das Maß  der Freiheitdes einzelnen.

Im Grundgesetz sind der Katalog umfasen und der Bestand der Grundrechte gesichert. Sie sind unmittelbar geltendes Recht. Den Schutz der Grundrechte geniessen nicht nur Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sondern auch Ausländer. Hierbei gibt es nur wenige Ausnahmen.

Die Grundrechte gelten auch für juristische Personen des Privatrechts, sofern sie ihren Inhalt nach auf diese angewendet werden können. Die Grundrechte sind dazu bestimmt, die Freiheit des einzelnen vor dem Staat zu garantieren. Sie greifen grundsätzlich jedoch nicht in rein privatrechtliche Beziehungen ein. Sie sollen nämlich die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat abgrenzen, nicht aber die Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Bürgern regeln. Der Schutz duch die Grundrechte ist nur wirksam, wenn ihr Bestand garantiert wird.

Das Grundgesetz schreibt deshalb vor, dass ein Grundrecht nur eingeschrönkt werden kann, wenn dies bei dem betreffenden Grundrecht im Grundgesetz von vornherein ausdrücklich vermerkt ist. Die Einschränkung kann nur durch ein Gesetz erfolgen.

In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Ein umfassender Schutz des einzelnen durch die Grundrechte wird erst dadurch gesichert, dass es eine unabhängige Instanz gibt, die die Einhaltungder Grundrechte wirksam kontrolliert.Diese Aufgabe fällt den Gerichten zu. Jedes Gericht dat die Pflicht, bei der Entscheidung über einen Rechtsstreit die Verfassungsmässigkeit der angewendeten Gesetze zu prüfen. Hält es ein Gesetz für Verfassungswidrig, so muss es das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Das Bundesverfassunggericht wacht über die Einhaltung der Verfassung. Seine Tätigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf diese Normenkontrolle. Jeder einzelne Bürger, der meint, in seinen Grundrechten beeinträchtigt zu sein, kann sich nach Ausschöpfung des Rechtsweges mit einer sogenannten Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassunggericht wenden. Aufgabe dieses Gerichtesist es auch, in bestimmten Fällen auf Antrag des Bundes oder der Länder Entscheidungen zu treffen. Damit die Richter die Einhaltung des Grundgesetzes kontollieren können, müssen sie unabhängig sein.